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Wegzug aus Deutschland
Flagge Wegzug aus Deutschland

Wegzug aus Deutschland

Alles, was du in Deutschland vor dem Wegzug erledigen musst: Abmeldung, Steuern (§ 6 AStG), Kranken-/Rentenschutz, Umzug und Zoll, Papiere, Verträge, Rückkehr und Krisenvorsorge.

Informationsstand: 31.10.2026 · Änderungen vorbehalten

Dieser Guide gilt für alle Zielländer. Er bündelt, was du in Deutschland erledigen musst, bevor du dauerhaft ins Ausland ziehst: abmelden, Steuern ordnen, Versicherungen und Rente absichern, Umzug, Tiere, Auto, Papiere, Verträge und Vorsorge für Notfälle. Das Länder-Spezifische (Visum, Aufenthaltstitel, Anmeldung vor Ort) steht im jeweiligen Länderguide.

Er richtet sich vor allem an Menschen mit Wohnsitz in Deutschland und deutscher Staatsangehörigkeit. Für andere Nationalitäten gelten teils andere Regeln (z. B. beim Rückkehrrecht und bei Staatsangehörigkeitsfragen); Leser aus Österreich und der Schweiz müssen die Abmelde-, Steuer- und Sozialversicherungsregeln ihres Landes beachten.

Der größte Hebel ist die Reihenfolge: Steuerliche und versicherungsrechtliche Entscheidungen müssen vor dem Wegzug fallen, nicht danach. Wer erst abmeldet und dann nachdenkt, verliert oft Anwartschaften, zahlt unnötig Steuern oder verpasst Fristen (Abmeldung, Rundfunkbeitrag, Mietkündigung).

Ehrlich gesagt: Ein Wegzug ist ein Behördenprojekt mit vielen parallelen Fristen. Einige Themen sind komplex und fehlerträchtig (Wegzugsbesteuerung, Krankenversicherung, Rentenbesteuerung). Hole dir dafür eine Steuer- und ggf. Rentenberatung. Alle Angaben sind Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung; Gesetze und Beträge ändern sich.

Zahlen & Diagramme seit 2000: Deutschland (Ausgangsland)

Wie hat sich Deutschland (Ausgangsland) seit 2000 entwickelt? Echte Zahlen der Weltbank – Bevölkerung, Wirtschaft, Preise und Währung, Alltag. Fehlende Jahre bleiben als Lücke sichtbar, es wird nichts geschätzt oder aufgefüllt.

Schnellübersicht

Einwohner83,5 Mio.2025▲ +1,6 % seit 2000
Bevölkerungs­wachstum0,0 %2025▼ −0,2 Prozentpunkte seit 2000
BIP je Einwohner60.496 US-$2025▲ +153 % seit 2000
Inflation2,2 %2025▲ +0,7 Prozentpunkte seit 2000
Arbeitslosigkeit3,7 %2025▼ −4,2 Prozentpunkte seit 2000
Lebenserwartung80,8 Jahre2024▲ +2,9 Jahre seit 2000
Internetnutzer93,5 %2024▲ +63,3 Prozentpunkte seit 2000

Bevölkerungsentwicklung

Einwohner insgesamt

Einheit: Personen

Bevölkerungswachstum

Zuwachs gegenüber dem Vorjahr

Einheit: % pro Jahr

Altersstruktur

Anteile der Altersgruppen an der Bevölkerung

Einheit: % der Bevölkerung

Stadtbevölkerung

Anteil der Menschen, die in Städten leben

Einheit: % der Bevölkerung

Netto-Migration

Zuzug minus Wegzug (Schätzung der Vereinten Nationen, Fünfjahres-Zeiträume)

Einheit: Personen

Im Ausland Geborene

Anteil der Bevölkerung, der im Ausland geboren wurde (nur wenige Stichjahre)

Einheit: % der Bevölkerung

Lebenserwartung

Durchschnittliche Lebenserwartung bei der Geburt

Einheit: Jahre

Geburten je Frau

Zusammengefasste Geburtenziffer

Einheit: Kinder je Frau

Bevölkerungsdichte

Einwohner je Quadratkilometer Landfläche

Einheit: Einwohner je km²

Säuglingssterblichkeit

Gestorbene Säuglinge je 1.000 Lebendgeburten

Einheit: Todesfälle je 1.000 Lebendgeburten

Tipp: Mit der Maus über das Diagramm fahren, mit dem Finger tippen oder mit den Pfeiltasten springen, um die Werte je Jahr zu sehen.

Ergebnisse der Weltbank; neueste Jahre können fehlen oder später korrigiert werden. Die Zahlen sind Jahreswerte und beschreiben das ganze Land – nicht einzelne Städte oder Regionen. Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

Weltbank, World Development Indicators, Lizenz CC BY 4.0 (https://data.worldbank.org). Aufbereitung und Darstellung durch Kickstartercash.Club - Das Premium Öko-Netzwerk; Änderungen möglich.

Eckdaten auf einen Blick

AbmeldepflichtInnerhalb von 2 Wochen nach Auszug, frühestens 1 Woche vorher (§ 17 Abs. 2 BMG)
Bußgeld bei versäumter Abmeldungbis zu 1.000 Euro (§ 54 BMG)
Wegzugssteuer § 6 AStGab 1 % Beteiligung an Kapitalgesellschaft und 7 von 12 Jahren unbeschränkt steuerpflichtig
Ratenzahlung Wegzugssteuer7 Jahresraten auf Antrag, in der Regel gegen Sicherheit
Rückkehrregel § 6 AStGSteuer entfällt bei vorübergehender Abwesenheit und Rückkehr binnen 7 Jahren (unter Bedingungen)
Erweitert beschränkte Steuerpflicht§ 2 AStG: bis 10 Jahre nach Wegzug in Niedrigsteuergebiet
Erbschaft- und SchenkungsteuerDeutsche bis 5 Jahre nach Wegzug wie Inländer steuerpflichtig (§ 2 ErbStG)
Grundfreibetrag 202612.348 Euro (2027: 12.564 Euro im Gesetzentwurf, noch nicht beschlossen)
Freiwillige Rentenbeiträge 2026112,16 Euro bis 1.571,70 Euro pro Monat
Beitragsbemessungsgrenze Rente8.450 Euro/Monat (2026); 8.850 Euro geplant für 2027
Freiwillige Arbeitslosenversicherung 202651,42 oder 102,83 Euro pro Monat; Antrag binnen 3 Monaten
Sozialversicherungsabkommen21 Staaten; China nur Entsendeabkommen (DRV)
Führungszeugnis13 Euro; Online-Antrag mit eID oder über das Bürgeramt
Rundfunkbeitrag18,36 Euro/Monat (Stand 2026); KEF empfiehlt 18,64 Euro ab 2027, nicht beschlossen
Bargeld-Anmeldungab 10.000 Euro bei Ausreise in Nicht-EU-Staat
Wahl aus dem AuslandAntrag vor jeder Wahl, spätestens am 21. Tag vor der Wahl
Krisenvorsorgeliste Elefandkostenlos und freiwillig; krisenvorsorgeliste.diplo.de
Krisenreaktionszentrum AArund um die Uhr; Tel. +49 30 5000-0

Ehrlich betrachtet: Vor- und Nachteile

Vorteile

  • Deutsche Staatsangehörige können jederzeit zurückkehren; die Staatsangehörigkeit bleibt durch den Wegzug erhalten.
  • Erworbene Rentenansprüche bleiben bestehen, und die Rente wird weltweit ausgezahlt.
  • Die Steuer-ID bleibt erhalten; ELSTER und Rentenportale lassen sich weiter nutzen.
  • Eine Anwartschaftsversicherung hält die Rückkehr in die GKV nahtlos offen.
  • Freiwillige Rentenbeiträge und freiwillige Arbeitslosenversicherung können Lücken im Sozialschutz schließen.
  • Die Wegzugsbesteuerung trifft nur klar umrissene Fälle (Beteiligungen ab 1 %, ggf. große Fondsbestände) – Privatvermögen bleibt meist unberührt.
  • Bei Rückkehr binnen sieben Jahren kann die Wegzugssteuer entfallen.
  • Die Krisenvorsorgeliste Elefand ist kostenlos und verbindet dich im Notfall mit der Auslandsvertretung.
  • Innerhalb der EU erleichtern mehrsprachige Standardformulare viele Behördengänge.
  • Digitale Angebote (Online-Führungszeugnis, BundID, ELSTER, Rentenportal) sparen Wege.

Nachteile & Risiken

  • Viele Fristen laufen gleichzeitig: Abmeldung, Mietkündigung (meist 3 Monate), Rundfunkbeitrag, Kündigungen.
  • Steuerliche Fehler sind teuer: Wegzugssteuer, doppelte Besteuerung ohne DBA, fortbestehende Steuerpflicht bei beibehaltener Wohnung.
  • Der GKV-Schutz endet in der Regel; Pflegeleistungen ruhen im Ausland (nur Pflegegeld in EU/EWR/Schweiz läuft weiter).
  • Eine Reisekrankenversicherung reicht für einen Daueraufenthalt nicht aus.
  • Kindergeld und andere Familienleistungen können wegfallen; die Familienkasse muss sofort informiert werden.
  • Banken können Konten oder Depots bei Wohnsitz im Ausland einschränken.
  • Nachsendung ins Ausland ist eingeschränkt (keine Pakete, Einschreiben); wichtige Post muss über Bevollmächtigte laufen.
  • Wahlrecht aus dem Ausland erfordert vor jeder Wahl einen Antrag; es gilt eine 25-Jahre-Grenze.
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer wirken bis zu fünf Jahre nach dem Wegzug weiter.
  • Urkunden brauchen Apostille und beglaubigte Übersetzung – das kostet Zeit und Geld.

Abmeldung beim Einwohnermeldeamt und Fristen

Was gilt: Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss sich nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden. Möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug. Wer nicht oder nicht rechtzeitig abmeldet, handelt ordnungswidrig; das Gesetz sieht eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro vor (§ 54 BMG).

So gehst du vor:

  • Termin im Bürgeramt bzw. Einwohnermeldeamt deiner Gemeinde buchen. Ob es schriftlich oder online geht, entscheidet die Kommune – vor Ort prüfen.
  • Mitbringen: gültigen Personalausweis oder Reisepass, das Auszugsdatum und die neue Anschrift im Ausland, sofern schon bekannt. Familienmitglieder werden einzeln erfasst; wer nicht selbst erscheint, braucht in der Regel eine Vollmacht (bei der Behörde erfragen).
  • Lass dir eine Abmeldebescheinigung ausstellen. Beitragsservice, Banken, Versicherungen und teils auch Behörden im Zielland verlangen diesen Nachweis.
  • Mehrere Wohnungen: Jede Wohnung, die du aufgibst, musst du abmelden. Behältst du eine Nebenwohnung, bleibst du in Deutschland gemeldet.

Meldeadresse ist nicht gleich Steuerwohnsitz: Steuerlich zählt, ob du tatsächlich eine Wohnung in Deutschland innehast, die du beibehältst und nutzt (Wohnsitz, § 8 AO), oder dich hier gewöhnlich aufhältst (in der Regel mehr als sechs zusammenhängende Monate, § 9 AO). Eine Abmeldung auf dem Papier schützt also nicht vor der deutschen Steuerpflicht, wenn die Wohnung bleibt – und umgekehrt kann ein tatsächlicher Wegzug auch ohne Abmeldung relevant sein. Mehr dazu im Abschnitt Steuern.

Reihenfolge: Verlängere Reisepass und Ausweis möglichst vor der Abmeldung (im Ausland nur über die Auslandsvertretung, mit Auslandszuschlag). Melde dich erst ab, wenn der Auszug fest terminiert ist – so lassen sich Frist und Beweislage sauber halten. Die Kirchensteuer entfällt in der Regel mit dem Wegzug, ein Kirchenaustritt ist dafür nicht nötig.

Steuern beim Wegzug: beschränkte Steuerpflicht, § 6 AStG, DBA

Steuerpflicht wechselt: Mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland bist du unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG) – mit dem Welteinkommen. Danach bist du nur noch beschränkt steuerpflichtig mit inländischen Einkünften nach § 49 EStG, zum Beispiel aus Vermietung deutscher Immobilien oder aus deutschen Renten. Für das Wegzugsjahr brauchst du eine Steuererklärung. Auf Antrag (§ 1 Abs. 3 EStG) giltst du weiter als unbeschränkt steuerpflichtig, wenn mindestens 90 % deiner Einkünfte der deutschen Steuer unterliegen oder die übrigen Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen (2026: 12.348 Euro).

Zuzugsstaat und DBA: Wo du besteuert wirst, hängt von deiner Ansässigkeit im Zielland und vom Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab. Das BMF führt eine DBA-Übersicht (zuletzt Stand 1. Januar 2026). Ohne DBA droht doppelte Besteuerung. Hole dir im Zielland eine Ansässigkeitsbescheinigung. Deine Steuer-ID bleibt dauerhaft erhalten (ELSTER, Rentenanträge).

Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG):

  • Voraussetzung: Beteiligung von mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft (§ 17 EStG) und in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig.
  • Der Wegzug gilt als Veräußerung zum gemeinen Wert; besteuert wird der nicht realisierte Gewinn. Ähnliches gilt bei unentgeltlicher Übertragung auf Nichtansässige.
  • Auf Antrag Ratenzahlung in sieben Jahresraten, in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung.
  • Kehrst du bei nur vorübergehender Abwesenheit binnen sieben Jahren zurück, entfällt die Steuer unter Bedingungen (u. a. Anteile nicht veräußert); eine Fristverlängerung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.
  • Fachportale berichten: Seit Wegzügen ab 2025 können auch große Fondsbestände erfasst sein (§ 19 Abs. 3 InvStG; genannte Schwellen 500.000 Euro Anschaffungskosten oder 1 % der Anteile) – am Gesetzestext prüfen lassen.

Weitere Fallen: Die erweitert beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG) trifft Deutsche, die mindestens fünf der letzten zehn Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren, in ein Niedrigsteuergebiet ziehen und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten (u. a. Inlandseinkünfte über 30 % bzw. 62.000 Euro oder Inlandsvermögen über 30 % bzw. 154.000 Euro); sie gilt bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug. Bei Erbschaft- und Schenkungsteuer bleiben Deutsche nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bis zu fünf Jahre nach dem Wegzug wie Inländer steuerpflichtig – das Weltvermögen kann dann erfasst werden.

Steuerberater: Hole dir vor dem Wegzug einen Berater mit Auslandserfahrung, benenne ihn als Bevollmächtigten und behalte deinen ELSTER-Zugang.

Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Mit dem Wegzug endet die Mitgliedschaft in der Regel, außer bei einer Entsendung oder besonderen Regeln im EU/EWR-Raum, der Schweiz oder Abkommensstaaten. Leistungen ruhen im Ausland grundsätzlich (§ 16 SGB V). Die Anwartschaftsversicherung hält den Anspruch auf nahtlose Rückkehr in die GKV offen: Der Vertrag ruht, Leistungen gibt es nicht. Beispiel Techniker Krankenkasse (Stand 05.2026): rund 60 bis 70 Euro im Monat, inklusive Anwartschaft in der Pflegeversicherung. Nicht jede Kasse bietet das – vor dem Wegzug anfragen. Auskunft gibt die DVKA beim GKV-Spitzenverband (Tel. +49 228 9530-0). Rentner mit nur deutscher Rente bleiben in EU, EWR und Schweiz in der GKV (KVdR); bei zusätzlicher Landesrente wechselt die Zuständigkeit meist.

Private Krankenversicherung und Pflege: Prüfe Geltungsbereich, Ruhens- und Anwartschaftsoptionen deines Vertrags vor dem Wegzug; bei der Rückkehr besteht Versicherungspflicht. Pflegeleistungen ruhen im Ausland, Pflegegeld wird aber in EU, EWR und Schweiz weitergezahlt (§ 34 SGB XI).

Auslandskrankenversicherung: Eine normale Reisekrankenversicherung deckt keinen Daueraufenthalt. Für Auswanderer gibt es Langzeit- und Expat-Tarife; achte auf Vorerkrankungen, Höchstalter, Rücktransport und Familienschutz.

Rente: Erworbene Ansprüche bleiben bestehen, die Rente wird weltweit gezahlt; einmal im Jahr ist eine Lebensbescheinigung nötig. Als Deutscher darfst du ab 16 Jahren auch vom Ausland aus freiwillig einzahlen: 2026 mindestens 112,16 Euro und höchstens 1.571,70 Euro im Monat; Beiträge für das Vorjahr sind bis 31. März möglich. Für 2027 ist die Beitragsbemessungsgrenze mit 8.850 Euro geplant (Kabinettsbeschluss vom 7. Oktober 2026, Bundesrat steht aus). Sozialversicherungsabkommen bestehen mit 21 Staaten (u. a. USA, Kanada, Japan, Australien, Türkei, Indien, Brasilien, Serbien); mit China gilt nur ein Entsendeabkommen. EU, EWR und Schweiz sind über Europarecht koordiniert.

Arbeitslosenversicherung: Eine freiwillige Weiterversicherung ist möglich für Selbstständige und für Beschäftigte außerhalb EU/EWR/Schweiz ohne Entsendung (mindestens 15 Wochenstunden; 12 Monate Vorversicherung in 30 Monaten). Antrag spätestens drei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit; Beitrag 2026: 51,42 Euro (Gründungsphase) bzw. 102,83 Euro im Monat.

Umzugsgut, Zoll und Spedition

Zwei Zollwelten: Beim Umzug in ein Land außerhalb der EU geht es um die Ausfuhr aus der EU und um die Einfuhr im Zielland. Wichtiger ist meist das Zielland: Zollfreiheit für Umzugsgut ist dort fast immer an Bedingungen geknüpft (Aufenthaltstitel, Mindestbesitzdauer der Gegenstände, Frist nach Ankunft, Inventarliste). Erkundige dich bei der Botschaft oder Zollbehörde des Ziellandes und lies die Länderinformationen des Auswärtigen Amts. Schweiz und Vereinigtes Königreich zählen als Nicht-EU-Staaten.

Ausfuhr aus Deutschland: Laut Zoll können persönliche Gegenstände im Reisegepäck in der Regel ohne Formalitäten ausgeführt werden. Verbotene oder beschränkte Waren, genehmigungspflichtige Güter und Waren für gewerbliche Zwecke musst du dagegen beim Zoll anmelden. Wie das bei einem kompletten Umzug mit Spedition im Einzelfall läuft, solltest du beim Zoll (Auskunft, Chatbot TinA) und deiner Spedition klären.

Spedition: Hole mindestens drei Angebote nach Besichtigung ein. Verlange eine detaillierte Inventarliste (oft in Englisch und Landessprache), eine Transportversicherung zum Wiederbeschaffungswert und klare Angaben zu Verzollung und Lieferzeit im Zielland. Seefracht dauert je nach Ziel mehrere Wochen bis Monate. Achte auf Mitgliedschaft in Branchenverbänden (z. B. AMÖ, FIDI).

Bargeld und Wertsachen: Ab 10.000 Euro Bargeld oder gleichgestellten Zahlungsmitteln besteht bei der Ausreise in einen Nicht-EU-Staat eine Anmeldepflicht (online über das Zoll-Portal); Verstöße können mit bis zu 1 Million Euro geahndet werden. Für hochwertige Geräte kann ein Nachweis beim Zoll sinnvoll sein.

Verbote beachten: Waffen, bestimmte Medikamente und Betäubungsmittel, geschützte Arten, Kulturgüter, Pflanzen und Lebensmittel unterliegen strengen Regeln – im Zielland oft schärfer als in Deutschland.

Rückkehr: Bei Umzug aus einem Drittland in die EU kann Übersiedlungsgut von Einfuhrabgaben befreit sein; Gewerbliches ist ausgenommen. Die Anmeldung erfolgt mit Formular 0350 (Zoll: Umzug). Bedingungen wie Mindestaufenthalt außerhalb der EU vorher beim Zoll prüfen.

Haustiere, Fahrzeuge und Führerschein

Haustiere in der EU: Hunde, Katzen und Frettchen brauchen einen Mikrochip (ISO 11784/11785), den EU-Heimtierausweis und einen gültigen Tollwutschutz: Seit Abschluss der Impfung müssen 21 Tage vergangen sein, und die Impfung darf nicht vor dem Chip erfolgt sein. Für Hunde gelten für Vereinigtes Königreich, Irland, Finnland und Malta zusätzliche Anforderungen (Echinokokkose). Einzelne Länder haben Leinen- oder Rasseregeln (Beispiel Veterinäramt München).

Haustiere in Drittländern: Zusätzlich gelten die Landesregeln. Den amtstierärztlichen Gesundheits- und Impfnachweis stellt das Veterinäramt aus. Manche Länder verlangen Labortests (Tollwut-Titer), Wartezeiten, Importgenehmigungen oder Quarantäne. Beginne mehrere Monate vorher. Bei der späteren Rückkehr aus einem nicht gelisteten Drittland muss der Titer vor der Abreise bestimmt sein und es gilt bei Ersteinfuhr eine Wartefrist von drei Monaten.

Fahrzeuge: Ein Auto, das im Ausland bleibt, braucht ein Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen). Es gilt laut Zulassungsbehörde 15 Tage bis ein Jahr, je nach Versicherungsvertrag; danach darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden (Beispiel Berlin). Das Fahrzeug kann zur Vorführung verlangt werden; Kfz-Steuer und Versicherung beenden bzw. anpassen. Prüfe vorab die Einfuhrregeln des Ziellandes (Alter, Abgasnorm, Steuern und Zölle, Lenkerseite). Oft ist Verkaufen und vor Ort neu Kaufen günstiger. Bleibt das Fahrzeug in einem Nicht-EU-Staat, gelten besondere Zollregeln.

Führerschein: Der deutsche (EU-)Führerschein gilt in der EU weiter; wann Umtausch oder Registrierung im Wohnsitzland nötig wird, regelt das jeweilige Land. In Drittländern brauchst du häufig den Internationalen Führerschein (bei der Führerscheinstelle beantragen) und musst nach einer landesüblichen Frist – oft sechs bis zwölf Monate – auf einen lokalen Führerschein umschreiben. Beachte: Manche Staaten verlangen dafür die Abgabe des deutschen Führerscheins. Frist und Verfahren vor Ort prüfen.

Bei Rückkehr: Ausländische Führerscheine gelten in Deutschland nach Wohnsitznahme in der Regel sechs Monate; danach ist eine Umschreibung nötig, ggf. mit Prüfung.

Dokumente: Apostille, Beglaubigung, Übersetzung, Führungszeugnis

Apostille und Legalisation: Deutsche öffentliche Urkunden für das Ausland werden entweder mit einer Apostille (Haager Übereinkommen von 1961) oder – in Staaten außerhalb des Abkommens – durch Legalisation der Auslandsvertretung des Verwendungsstaates beglaubigt. Die Apostille stellt eine vom jeweiligen Bundesland bestimmte Behörde aus; bei der Legalisation ist meist eine Vor- und gelegentlich eine Endbeglaubigung nötig. Für die Endbeglaubigung ist seit 1. Januar 2023 das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zuständig (Auswärtiges Amt). Die Gebühr der Legalisation liegt laut AA zwischen 28,11 und 37,41 Euro pro Urkunde.

Innerhalb der EU: Die EU-Verordnung 2016/1191 befreit bestimmte öffentliche Urkunden (z. B. Personenstandsurkunden, Führungszeugnis ohne Eintragung) von der Apostille; mehrsprachige Formulare dienen als Übersetzungshilfe.

Welche Dokumente: Geburts- und Heiratsurkunden (beim Standesamt auch als internationale bzw. mehrsprachige Auszüge), Scheidungsurteile, Sorgerechtsnachweise, Schul- und Hochschulzeugnisse, Arbeitszeugnisse, Führungszeugnis, Impfpass. Lass Zeugnisse von der ausstellenden Stelle oder einem Notar beglaubigen, bevor die Apostille angebracht wird; zuständig sind je nach Urkunde und Bundesland unterschiedliche Behörden.

Beglaubigte Übersetzung: Nutze ermächtigte bzw. vereidigte Übersetzer (Verzeichnis: justiz-dolmetscher.de). Die Auslandsvertretung beglaubigt nur die Unterschrift des Übersetzers, nicht die Richtigkeit. Kläre, ob dein Zielland Übersetzer aus Deutschland akzeptiert oder eigene verlangt.

Führungszeugnis: Kostet 13 Euro. Online beantragst du es über das Portal fuehrungszeugnis.bund.de mit aktivierter eID und NFC-Smartphone; alternativ über Bürgeramt. Es gibt die Belegarten „privat“ und „Behörde“, das gedruckte und ein Digitales Führungszeugnis (PDF im BundID-Postfach). Wichtig: Auf dem digitalen Führungszeugnis lassen sich keine Apostillen oder Überbeglaubigungen anbringen. Lebst du schon im Ausland, geht der Antrag online oder schriftlich mit amtlich bestätigter Unterschrift, mit längerer Bearbeitungszeit (Bundesamt für Justiz). Viele Zielländer verlangen ein aktuelles Zeugnis – beantrage es nicht zu früh.

Reisepass: Beantrage oder verlängere ihn vor der Abmeldung; viele Länder verlangen mehrere Monate Restgültigkeit. Im Ausland fällt ein Auslandszuschlag an (laut AA zuletzt 101 Euro gesamt für Erwachsene, Stand 09/2024).

Konten, Verträge, Rundfunkbeitrag und Post

Girokonto: Ein deutsches Konto ist nützlich für Renten, Mieteinnahmen und laufende Zahlungen. Informiere die Bank rechtzeitig über Wegzug und Auslandsadresse und lies die AGB: Manche Institute schränken Konten und Depots bei Wohnsitz im Ausland ein oder beenden die Geschäftsbeziehung (vor Ort bei der Bank klären). Sichere Online-Banking-Zugänge und TAN-Verfahren, die nicht an eine deutsche Handynummer gebunden sind.

Verträge kündigen oder anpassen:

  • Mietvertrag: Mieter kündigen in der Regel mit drei Monaten Frist (§ 573c BGB); die Kündigung muss rechtzeitig zugehen. Wohnungsübergabe protokollieren, Zählerstände festhalten.
  • Strom, Gas, Wasser, Internet, Mobilfunk, Abos: Laufzeiten prüfen. Ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug gilt oft nur, wenn der Anbieter am neuen Ort nicht leisten kann – bei Auslandsumzug anfragen.
  • Versicherungen: Hausrat und Rechtsschutz anpassen oder kündigen, Haftpflicht auf Auslandsschutz prüfen, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung eher fortführen als kündigen. Bei Riester, Rürup und betrieblicher Altersvorsorge beim Anbieter nachfragen, wie sich der Wegzug auswirkt.
  • Arbeitgeber, Kita, Schule, Vereine: Fristen beachten.

Rundfunkbeitrag: Die Abmeldung meldest du direkt beim Beitragsservice (online oder per Post) – das Ummelden beim Meldeamt genügt nicht. Du brauchst einen Nachweis wie die Meldebescheinigung. Die Abmeldung wirkt zum Ende des Monats, in dem du die Wohnung aufgibst, aber nicht vor dem Ende des Monats, in dem die Landesrundfunkanstalt informiert wurde; eine rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich (Verbraucherzentrale NRW). Der Beitrag beträgt aktuell 18,36 Euro im Monat; die KEF empfiehlt 18,64 Euro ab 2027, beschlossen ist das nicht.

Post: Die Deutsche Post leitet laut Nachsendeservice bestimmte Briefsendungen ins Ausland nach; Pakete, Einschreiben, Dialogpost und Express sind ausgeschlossen, und der ausländische Postbetreiber kann Nachentgelt erheben. Bestellung mindestens fünf Werktage vor Start. Besser: Adressen bei allen Absendern ändern und eine Postbevollmächtigte Person in Deutschland benennen. Für das Finanzamt kannst du einen Empfangsbevollmächtigten benennen (§ 123 AO), damit Bescheide und Fristen nicht untergehen.

Rückkehrrecht, Auslandsvertretung, Krisenvorsorge und Wahlrecht

Rückkehrrecht: Als deutsche Staatsangehörige kannst du jederzeit nach Deutschland zurückkehren; das Auswandern allein kostet die Staatsangehörigkeit nicht. Die doppelte Staatsangehörigkeit ist seit der Reform vom Juni 2024 grundsätzlich zulässig – prüfe trotzdem vor Annahme einer neuen Staatsbürgerschaft die Folgen. Bei anderer Staatsangehörigkeit gilt für die Einreise nach Deutschland das Aufenthaltsrecht (z. B. Freizügigkeit für EU-Bürger oder ein Aufenthaltstitel); ein automatisches Rückkehrrecht besteht dann nicht.

Rückkehr praktisch: Anmeldung bei der Meldebehörde binnen zwei Wochen nach dem Einzug, Krankenversicherung wieder herstellen (mit Anwartschaft nahtlos), Umzugsgut mit Formular 0350 verzollen, Führerschein innerhalb von sechs Monaten umschreiben, § 6 AStG im Blick behalten (Rückkehr binnen sieben Jahren). Die Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige beim Bundesverwaltungsamt bietet Länderinformationen zur Rückwanderung, aber keine persönliche Beratung.

Auslandsvertretung: Botschaften und Konsulate stellen Pässe aus, beurkunden und helfen in Notlagen. Speichere Adresse und Notfallnummer der zuständigen Vertretung. Das Krisenreaktionszentrum des Auswärtigen Amts ist rund um die Uhr erreichbar (Tel. +49 30 5000-0, Auswärtiges Amt).

Krisenvorsorgeliste „Elefand“: Registrierung kostenlos und freiwillig über krisenvorsorgeliste.diplo.de oder per App. Du gibst einmalig deine Daten an, erhältst einen Zugangscode und trägst Aufenthaltsorte ein; im Krisenfall kann die Vertretung dich per E-Mail oder SMS kontaktieren. Begleitende Angehörige trägst du mit ein. Registriere dich vor der Ausreise – in Krisengebieten ist das Internet oft gestört. Dauerhaft im Ausland lebende Deutsche erhalten darüber auch Hinweise zu Wahlen.

Wahlrecht aus dem Ausland: Bei Bundestagswahlen bist du wahlberechtigt, wenn du nach dem 14. Geburtstag mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt hast und das höchstens 25 Jahre zurückliegt, oder wenn du aus anderen Gründen persönlich mit den politischen Verhältnissen vertraut bist. Du wirst nicht automatisch eingetragen: Stelle vor jeder Wahl einen Antrag bei der Gemeinde deines letzten Wohnsitzes, spätestens am 21. Tag vor der Wahl (Bundeswahlleiterin).

Vorsorge: Erstelle Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament und lege sie beim Zentralen Vorsorgeregister ab. Bei Erbfällen in der EU ist grundsätzlich der gewöhnliche Aufenthalt maßgeblich, eine Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts ist möglich (EU-Erbrechtsverordnung; nicht in allen Staaten anwendbar) – beim Notar klären.

Dein Wegzug in Schritten

  1. 1

    Entscheidung absichern und Zielland-Voraussetzungen klären

    ab 12 Monate vor Wegzug; mehrere Wochen keine bis gering

    Kläre zuerst, welche Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen dein Zielland stellt, und wie lange sie dauern. Davon hängt dein Zeitplan ab. Die Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige im Bundesverwaltungsamt bietet Länderinformationen, aber keine persönliche Beratung. Plane ein Budget für Umzug, Doppelmieten und Versicherungen.

    • Reisepass
    • Länderguide Zielland
    • Budgetplan
    Offizielle Quelle
  2. 2

    Steuerberater mit Auslandserfahrung einschalten

    ca. 1–3 Termine; 12–9 Monate vorher nach Stundensatz bzw. Gebührenordnung; vorab Honorar vereinbaren

    Lass klären: Fallen Anteile an Kapitalgesellschaften unter § 6 AStG? Besteht ein Risiko nach § 2 AStG oder bei der Erbschaftsteuer (5-Jahre-Regel)? Welches DBA gilt? Soll eine Wohnung in Deutschland bleiben? Plane das Wegzugsjahr und die Rentenbesteuerung.

    • Steuerbescheide der letzten Jahre
    • Beteiligungsunterlagen (GmbH, Fonds)
    • Immobilien- und Depotübersicht
    Offizielle Quelle
  3. 3

    Kranken-, Pflege- und Rentenschutz klären

    9–6 Monate vorher; 2–4 Wochen GKV-Anwartschaft z. B. ca. 60–70 Euro/Monat (Beispiel TK, Stand 05.2026); freiwillige RV ab 112,16 Euro/Monat (2026)

    Frage bei Krankenkasse bzw. PKV nach Anwartschaft, Ruhen und Rückkehr. Wende dich bei Fragen zum Auslandsschutz an die DVKA. Lass dein Rentenkonto klären und entscheide, ob du freiwillig einzahlst. Prüfe die freiwillige Arbeitslosenversicherung (Antrag binnen drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit).

    • Versicherungsnummern
    • Versicherungsscheine PKV
    • Rentenauskunft
    Offizielle Quelle
  4. 4

    Reisepass und Urkunden beschaffen

    6–4 Monate vorher; mehrere Wochen Reisepass ab 24 Jahren 70 Euro; Legalisation 28,11–37,41 Euro/Urkunde (Stand AA); Apostille-/Übersetzungsgebühren je Fall

    Beantrage oder verlängere Reisepass und Ausweis, solange du noch in Deutschland gemeldet bist. Besorge Geburts-, Heirats-, Scheidungsurkunden und Zeugnisse (beglaubigt), plane Apostillen und beglaubigte Übersetzungen ein und digitalisiere alles.

    • Reisepass
    • Geburts- und Heiratsurkunden
    • Zeugnisse und Diplome
    • ggf. Scheidungsurteil
    Offizielle Quelle
  5. 5

    Umzug planen: Spedition, Inventarliste, Zielland-Zoll

    6–4 Monate vorher; 2–6 Wochen je nach Volumen und Ziel; Transportversicherung einplanen

    Hole mindestens drei Angebote ein, erstelle eine Inventarliste, kläre Zollfreiheit und Fristen im Zielland und miste aus. Frage beim Zoll nach den Ausfuhrformalitäten für Umzugsgut und besonderen Gütern.

    • Inventarliste (Deutsch/Englisch)
    • Wertnachweise
    • Angebote der Speditionen
    Offizielle Quelle
  6. 6

    Haustiere, Fahrzeug und Führerschein vorbereiten

    6–3 Monate vorher; Wochen bis Monate Tierarzt- und Titerkosten; Ausfuhrkennzeichen nach Gebührenordnung; Führerschein-Gebühren je Behörde

    Tiere: Chip, Impfungen, Heimtierausweis; für Drittländer Veterinäramt, Titer und Importgenehmigung. Auto: Verkauf oder Ausfuhrkennzeichen, Einfuhrregeln des Ziellandes prüfen. Führerschein: Internationalen Führerschein beantragen und die Umschreibungsfrist des Ziellandes klären.

    • Heimtierausweis
    • Gesundheitsbescheinigung Veterinäramt
    • Fahrzeugpapiere
    • Führerschein
    Offizielle Quelle
  7. 7

    Kündigungen: Miete, Versorger, Abos, Versicherungen

    4–3 Monate vorher; 1–2 Wochen evtl. Restlaufzeiten

    Kündige den Mietvertrag unter Beachtung der gesetzlichen Dreimonatsfrist (§ 573c BGB), melde Strom/Gas/Internet ab, prüfe Handyverträge und Versicherungen. Kündige Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung nicht vorschnell, sondern kläre die Fortführung.

    • Mietvertrag
    • Vertragsnummern
    • Kündigungsschreiben
    Offizielle Quelle
  8. 8

    Bank, Geld und Vorsorge ordnen

    3–2 Monate vorher; 1–3 Wochen Notar- und Registergebühren je Fall

    Informiere Bank und Broker, kläre die Konditionen bei Wohnsitz im Ausland, sichere Online-Banking-Zugänge und eröffne ggf. ein Konto im Zielland. Ab 10.000 Euro Bargeld gilt eine Anmeldepflicht bei der Ausreise in Nicht-EU-Staaten. Erstelle Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament.

    • Kontoverträge
    • Depotübersicht
    • Vorsorgevollmacht
    • Testament
    Offizielle Quelle
  9. 9

    Führungszeugnis beantragen

    ca. 3–2 Monate vorher; wenige Wochen 13 Euro

    Beantrage das Führungszeugnis erst jetzt, weil viele Zielländer ein aktuelles Zeugnis verlangen. Wähle online (eID) oder über das Bürgeramt die passende Belegart. Brauchst du eine Apostille, wähle die gedruckte Fassung.

    • Personalausweis mit eID
    • Antrag
    Offizielle Quelle
  10. 10

    Krisenvorsorge und Wahlrecht einrichten

    ca. 1 Monat vorher; 30 Minuten kostenlos

    Registriere dich auf der Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts. Notiere Adresse und Notfallnummer der Auslandsvertretung. Merke dir, dass das Wahlrecht aus dem Ausland einen Antrag vor jeder Wahl erfordert.

    • E-Mail-Adresse
    • Zielanschrift
    Offizielle Quelle
  11. 11

    Behörden und Träger informieren

    4–2 Wochen vorher; 1–2 Tage Nachsendeservice nach Preisliste der Post

    Informiere Arbeitgeber, Krankenkasse, Rentenversicherung, Finanzamt, Familienkasse und ggf. Bank über den Wegzug und die neue Adresse. Beim Kindergeld besteht eine Mitteilungspflicht bei Wegzug von Berechtigten oder Kindern. Benenne eine Postbevollmächtigte Person und bestelle ggf. den Nachsendeauftrag (mindestens fünf Werktage vorher).

    • Neue Anschrift
    • Vollmachten
    • Steuer-ID
    Offizielle Quelle
  12. 12

    Abmeldung beim Einwohnermeldeamt

    7 Tage vor bis 14 Tage nach Auszug; ca. 30 Minuten i. d. R. gebührenfrei (vor Ort prüfen)

    Melde dich frühestens eine Woche vor dem Auszug und spätestens zwei Wochen danach ab (§ 17 Abs. 2 BMG) und lass dir die Abmeldebescheinigung geben. Übergib die Wohnung, notiere Zählerstände.

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Auszugsdatum
    • Auslandsanschrift
    Offizielle Quelle
  13. 13

    Tag X: Ausreise, Zoll und Ankunft

    1 Tag je nach Reise

    Prüfe Reisepass, Barmittelanmeldung, Tiere und Wertsachen. Nimm Originaldokumente, Medikamente (mit Bescheinigung) und die Abmeldebescheinigung im Handgepäck mit. Vor Ort folgt die Anmeldung nach dem Länderguide.

    • Reisepass
    • Visum bzw. Aufenthaltstitel
    • Abmeldebescheinigung
    • Impf-/Heimtierausweis
    Offizielle Quelle
  14. 14

    Erste 3 Monate danach: Beitragsservice, Steuer, Nachweise

    Monat 1–3 nach Wegzug keine bzw. je Fall

    Melde den Rundfunkbeitrag mit Nachweis ab (am besten schon vor Tag X; rückwirkend geht es nicht). Besorge die Ansässigkeitsbescheinigung für die Steuer, bereite die Steuererklärung für das Wegzugsjahr vor, zahle ggf. freiwillige Rentenbeiträge, melde die Lebensbescheinigung und halte die Rückkehrregel des § 6 AStG im Blick. Stelle Wahlanträge rechtzeitig, falls eine Wahl ansteht.

    • Abmeldebescheinigung
    • Ansässigkeitsbescheinigung
    • Rentenbescheid
    Offizielle Quelle

Checkliste zum Abhaken

Dein Wegzug in Phasen

  1. 1

    12–6 Monate vorher: Entscheiden und klären

    12–6 Monate vorher

    Jetzt fällt die Grundsatzentscheidung. Kläre Ziel, Aufenthaltsweg und Risiken, bevor du Geld oder Zeit bindest, und hole dir bei Bedarf eine fachkundige Beratung.

    Deine Schritte in dieser Phase

    • Entscheidung absichern und Zielland-Voraussetzungen klären – Dauer: ab 12 Monate vor Wegzug; mehrere Wochen. Kosten: keine bis gering.
    • Steuerberater mit Auslandserfahrung einschalten – Dauer: ca. 1–3 Termine; 12–9 Monate vorher. Kosten: nach Stundensatz bzw. Gebührenordnung; vorab Honorar vereinbaren.
    • Kranken-, Pflege- und Rentenschutz klären – Dauer: 9–6 Monate vorher; 2–4 Wochen. Kosten: GKV-Anwartschaft z. B. ca. 60–70 Euro/Monat (Beispiel TK, Stand 05.2026); freiwillige RV ab 112,16 Euro/Monat (2026).

    Die ausführliche Beschreibung jedes Schritts steht im Reiter „Schritt für Schritt“.

    • Reisepass
    • Länderguide Zielland
    • Budgetplan
    • Steuerbescheide der letzten Jahre
    • Beteiligungsunterlagen (GmbH, Fonds)
    • Immobilien- und Depotübersicht
    • Versicherungsnummern
    • Versicherungsscheine PKV
    • Rentenauskunft
    Offizielle Quelle
  2. 2

    6–3 Monate vorher: Unterlagen, Steuern und Versicherung

    6–3 Monate vorher

    Jetzt entstehen die Papiere und Weichenstellungen, die am längsten dauern: Dokumente beschaffen, Steuern und Rente klären, Versicherungsschutz sichern.

    Deine Schritte in dieser Phase

    • Reisepass und Urkunden beschaffen – Dauer: 6–4 Monate vorher; mehrere Wochen. Kosten: Reisepass ab 24 Jahren 70 Euro; Legalisation 28,11–37,41 Euro/Urkunde (Stand AA); Apostille-/Übersetzungsgebühren je Fall.
    • Umzug planen: Spedition, Inventarliste, Zielland-Zoll – Dauer: 6–4 Monate vorher; 2–6 Wochen. Kosten: je nach Volumen und Ziel; Transportversicherung einplanen.
    • Haustiere, Fahrzeug und Führerschein vorbereiten – Dauer: 6–3 Monate vorher; Wochen bis Monate. Kosten: Tierarzt- und Titerkosten; Ausfuhrkennzeichen nach Gebührenordnung; Führerschein-Gebühren je Behörde.
    • Kündigungen: Miete, Versorger, Abos, Versicherungen – Dauer: 4–3 Monate vorher; 1–2 Wochen. Kosten: evtl. Restlaufzeiten.

    Die ausführliche Beschreibung jedes Schritts steht im Reiter „Schritt für Schritt“.

    • Reisepass
    • Geburts- und Heiratsurkunden
    • Zeugnisse und Diplome
    • ggf. Scheidungsurteil
    • Inventarliste (Deutsch/Englisch)
    • Wertnachweise
    • Angebote der Speditionen
    • Heimtierausweis
    • Gesundheitsbescheinigung Veterinäramt
    • Fahrzeugpapiere
    • Führerschein
    • Mietvertrag
    Offizielle Quelle
  3. 3

    3–1 Monat vorher: Visum, Reise und erste Unterkunft

    3–1 Monat vorher

    Der Zeitplan wird konkret: Visum bzw. Aufenthaltsweg, Anreise, erste Unterkunft und der Umzug werden gebucht und abgestimmt.

    Deine Schritte in dieser Phase

    • Bank, Geld und Vorsorge ordnen – Dauer: 3–2 Monate vorher; 1–3 Wochen. Kosten: Notar- und Registergebühren je Fall.
    • Führungszeugnis beantragen – Dauer: ca. 3–2 Monate vorher; wenige Wochen. Kosten: 13 Euro.
    • Krisenvorsorge und Wahlrecht einrichten – Dauer: ca. 1 Monat vorher; 30 Minuten. Kosten: kostenlos.

    Die ausführliche Beschreibung jedes Schritts steht im Reiter „Schritt für Schritt“.

    • Kontoverträge
    • Depotübersicht
    • Vorsorgevollmacht
    • Testament
    • Personalausweis mit eID
    • Antrag
    • E-Mail-Adresse
    • Zielanschrift
    Offizielle Quelle
  4. 4

    Umzugsmonat: Abmelden, Ausreise und Ankunft

    Umzugsmonat

    Der Monat des Wegzugs: Fristen für die Abmeldung einhalten, Ausreise und Ankunft ordentlich dokumentieren.

    Deine Schritte in dieser Phase

    • Behörden und Träger informieren – Dauer: 4–2 Wochen vorher; 1–2 Tage. Kosten: Nachsendeservice nach Preisliste der Post.
    • Abmeldung beim Einwohnermeldeamt – Dauer: 7 Tage vor bis 14 Tage nach Auszug; ca. 30 Minuten. Kosten: i. d. R. gebührenfrei (vor Ort prüfen).
    • Tag X: Ausreise, Zoll und Ankunft – Dauer: 1 Tag. Kosten: je nach Reise.

    Die ausführliche Beschreibung jedes Schritts steht im Reiter „Schritt für Schritt“.

    • Neue Anschrift
    • Vollmachten
    • Steuer-ID
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Auszugsdatum
    • Auslandsanschrift
    • Reisepass
    • Visum bzw. Aufenthaltstitel
    • Abmeldebescheinigung
    • Impf-/Heimtierausweis
    Offizielle Quelle
  5. 5

    Erste 90 Tage: Ankommen, anmelden und einrichten

    Erste 90 Tage

    Die ersten Wochen vor Ort: Anmeldungen und Fristen, Bank, Wohnung, Versicherung und Alltag einrichten. Notiere alle Fristen sofort im Kalender.

    Deine Schritte in dieser Phase

    • Erste 3 Monate danach: Beitragsservice, Steuer, Nachweise – Dauer: Monat 1–3 nach Wegzug. Kosten: keine bzw. je Fall.

    Die ausführliche Beschreibung jedes Schritts steht im Reiter „Schritt für Schritt“.

    • Abmeldebescheinigung
    • Ansässigkeitsbescheinigung
    • Rentenbescheid
    Offizielle Quelle

Mein Umzugs-Zeitplan zum Abhaken

Hinweis zur Roadmap

Diese Roadmap ist eine Orientierung und keine Beratung. Fristen, Gebühren und Voraussetzungen ändern sich; maßgeblich sind immer die offiziellen Stellen (Links im Reiter „Videos & Links“) und der Informationsstand dieser Seite.

Begriffe – so heißt es vor Ort

Abmeldung / AbmeldebescheinigungDeregistration / certificate of deregistration

Meldung beim Einwohnermeldeamt, dass du aus Deutschland ausziehst. Die Bescheinigung ist der Nachweis gegenüber Beitragsservice, Banken und Versicherungen.

Unbeschränkte SteuerpflichtFull (unlimited) tax liability

Besteuerung mit dem Welteinkommen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland (§ 1 Abs. 1 EStG).

Beschränkte SteuerpflichtLimited tax liability (non-resident taxation)

Besteuerung nur mit bestimmten inländischen Einkünften (§ 49 EStG), wenn du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast.

Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)Exit tax

Steuer auf stille Reserven in Kapitalgesellschaftsanteilen (ab 1 %) beim Wegzug; Ratenzahlung und Rückkehrregel möglich.

Erweitert beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)Extended limited tax liability

Erweiterte Besteuerung inländischer Einkünfte für bis zu zehn Jahre nach Wegzug in ein Niedrigsteuergebiet.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)Double taxation treaty

Zwischenstaatliches Abkommen, das regelt, welcher Staat Einkünfte besteuert, und doppelte Besteuerung vermeiden soll.

Steuer-IDTax identification number

Elfstellige, dauerhaft zugeteilte Nummer des Bundeszentralamts für Steuern; bleibt nach dem Wegzug erhalten.

AnsässigkeitsbescheinigungCertificate of tax residence

Bescheinigung des Zuzugsstaates, dass du dort steuerlich ansässig bist; wird für DBA-Vorteile benötigt.

AnwartschaftsversicherungExpectancy insurance

Ruhender Krankenversicherungsvertrag, der den Anspruch auf nahtlose Rückkehr in die bisherige Versicherung sichert.

SozialversicherungsabkommenSocial security agreement

Zwischenstaatliches Abkommen zur Anrechnung von Versicherungszeiten und zur Rentenzahlung ins Ausland.

LebensbescheinigungProof of life certificate

Jährlicher Nachweis, dass Rentner im Ausland noch leben; Voraussetzung für die Weiterzahlung.

ApostilleApostille (Hague Convention)

Zertifikat, das die Echtheit einer öffentlichen Urkunde für Staaten des Haager Übereinkommens bestätigt.

LegalisationLegalisation

Beglaubigung durch die Auslandsvertretung des Verwendungsstaates, wenn keine Apostille möglich ist.

Beglaubigte ÜbersetzungCertified translation

Übersetzung durch einen ermächtigten bzw. vereidigten Übersetzer, der ihre Richtigkeit bestätigt.

FührungszeugnisCertificate of good conduct

Auszug aus dem Bundeszentralregister; viele Zielländer verlangen ihn für Aufenthalt oder Arbeit.

Krisenvorsorgeliste (Elefand)Crisis preparedness list

Freiwillige Registrierung Deutscher im Ausland beim Auswärtigen Amt für Kontakt im Krisenfall.

Häufige Fragen

Muss ich mich beim Wegzug ins Ausland abmelden – und bis wann?

Ja. Wer ohne neue Wohnung im Inland auszieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden, frühestens eine Woche vorher (§ 17 Abs. 2 BMG). Verstöße können mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

Zahle ich beim Wegzug automatisch eine Wegzugssteuer?

Nein. Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG betrifft vor allem Anteile ab 1 % an Kapitalgesellschaften bei mindestens sieben Jahren unbeschränkter Steuerpflicht in den letzten zwölf Jahren. Für große Fondsbestände sollen seit 2025 weitere Regeln gelten (am Gesetzestext prüfen). Ratenzahlung über sieben Jahre ist auf Antrag möglich.

Bleibe ich in Deutschland steuerpflichtig, wenn ich meine Wohnung behalte?

Möglicherweise ja. Wer in Deutschland eine Wohnung innehat, die er beibehält und nutzt, hat einen Wohnsitz (§ 8 AO) und bleibt unbeschränkt steuerpflichtig. Entscheidend ist die tatsächliche Nutzung, nicht die Meldeadresse. Das kann nur ein Steuerberater im Einzelfall beurteilen.

Bleibt meine Steuer-ID erhalten?

Ja, die Steuer-ID ist eine dauerhaft zugeteilte Nummer. Du brauchst sie weiter für ELSTER, Rentenanträge und Auskünfte.

Brauche ich nach dem Wegzug noch eine deutsche Steuererklärung?

Für das Wegzugsjahr in der Regel ja. Danach nur, wenn du inländische Einkünfte hast (z. B. Vermietung in Deutschland, deutsche Renten) oder einen Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG stellen willst. Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 Euro; für 2027 sind 12.564 Euro im Gesetzentwurf vorgesehen, beschlossen ist das noch nicht.

Was passiert mit meiner gesetzlichen Krankenversicherung?

Die Mitgliedschaft endet in der Regel mit dem Wegzug; Leistungen ruhen im Ausland. Mit einer Anwartschaftsversicherung (Beispiel TK: ca. 60–70 Euro monatlich) kehrst du später nahtlos zurück. Kläre das vor dem Wegzug mit deiner Kasse und der DVKA.

Reicht eine Reisekrankenversicherung für ein Leben im Ausland?

Nein. Reiseversicherungen decken nur befristete Aufenthalte. Für Daueraufenthalte brauchst du eine Langzeit- bzw. Expat-Krankenversicherung oder den Zugang zum Gesundheitssystem des Ziellandes.

Bekomme ich meine deutsche Rente im Ausland ausgezahlt?

Ja, die Rentenversicherung zahlt Renten weltweit. Einmal jährlich ist eine Lebensbescheinigung nötig. Die Besteuerung der Rente hängt vom DBA ab; lass dich beraten.

Kann ich freiwillig in die deutsche Rentenversicherung einzahlen?

Ja, als Deutscher auch mit Wohnsitz im Ausland, ab 16 Jahren. 2026 liegt der Beitrag zwischen 112,16 und 1.571,70 Euro im Monat; Beiträge für das Vorjahr können bis 31. März nachgezahlt werden.

Müssen Männer zwischen 17 und 45 für einen Auslandsaufenthalt über drei Monate eine Genehmigung der Bundeswehr einholen?

Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz sieht seit 1. Januar 2026 eine Genehmigungspflicht vor. Das Verteidigungsministerium hat im April 2026 erklärt, dass sie ausgesetzt wird, solange der Wehrdienst freiwillig ist, und eine Verwaltungsvorschrift angekündigt. Prüfe den aktuellen Stand vor dem Wegzug beim Karrierecenter der Bundeswehr.

Gilt der Rundfunkbeitrag im Ausland weiter?

Nein, aber du musst dich beim Beitragsservice selbst abmelden, rückwirkend ist das nicht möglich. Aktuell 18,36 Euro im Monat; eine Erhöhung ab 2027 ist empfohlen, aber nicht beschlossen.

Was ist die Krisenvorsorgeliste Elefand, und ist sie Pflicht?

Elefand ist die freiwillige Registrierung Deutscher im Ausland beim Auswärtigen Amt; sie ist kostenlos und dient der Kontaktaufnahme im Krisenfall. Pflicht besteht nicht.

Kann ich vom Ausland aus an der Bundestagswahl teilnehmen?

Ja, wenn du die Voraussetzungen erfüllst (u. a. mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt, höchstens 25 Jahre her, oder persönliche Vertrautheit). Du musst vor jeder Wahl einen Antrag bei der Gemeinde deines letzten Wohnsitzes stellen, spätestens am 21. Tag vor der Wahl.

Brauche ich für EU-Länder eine Apostille?

Für bestimmte öffentliche Urkunden nicht, laut EU-Verordnung 2016/1191; dann helfen mehrsprachige Formulare. Für andere Urkunden und Länder außerhalb der EU brauchst du Apostille oder Legalisation. Das hängt vom Zielstaat ab.

Wie viel Bargeld darf ich mitnehmen?

Es gibt kein Verbot, aber ab 10.000 Euro besteht bei der Ausreise in einen Nicht-EU-Staat eine Anmeldepflicht beim Zoll (online im Zoll-Portal).

Kann ich jederzeit nach Deutschland zurückkehren?

Als deutsche Staatsangehörige ja. Melde dich binnen zwei Wochen nach Einzug an, stelle die Krankenversicherung wieder her und prüfe die Rückkehrregel nach § 6 AStG (sieben Jahre).

Videos zum Thema

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